RG Kar protestiert: Oberster Gerichtshof ordnet SIT-Untersuchung zu Folter von Frauen in Gewahrsam an.

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat am Montag (25. November 2024) eine SIT-Untersuchung in den mutmaßlichen Folterfall einer Frau in Polizeigewahrsam angeordnet, nachdem sie wegen Protesten gegen die Vergewaltigung und den Mord an einem Arzt am R.G. Kar Medical College and Hospital in Kolkata festgenommen wurde.
Beobachtung, dass nicht alles an das CBI übertragen werden kann, änderte der Richter Surya Kant und Ujjal Bhuyan das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Kolkata und sagte, dass hochrangige IPS-Beamte des Staates mit der Untersuchung beauftragt werden müssen.
Der Oberste Gerichtshof weigert sich, den Fall R.G. Kar außerhalb von Westbengalen zu verlagern.
Der Oberste Gerichtshof sagte, dass das Sonderermittlungsteam (SIT), das aus Beamten besteht, deren Namen vom Staat eingereicht wurden, seinen Bericht über den Fortschritt der Untersuchung wöchentlich dem Obersten Gerichtshof vorlegen soll.
Der Oberste Richter des Obersten Gerichtshofs von Kolkata wurde angewiesen, ein spezielles Gremium zu bilden, vor dem das SIT seinen Bericht vorlegen und weitere Untersuchungen anfordern würde.
Am 11. November setzte der Oberste Gerichtshof das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Kolkata vom 8. Oktober aus und forderte die Regierung des Staates auf, eine Liste von sieben IPS-Beamten, darunter fünf Frauen, vorzulegen, die ein neues SIT zur Untersuchung des Folterfalls inhaftieren würden.
Das Urteil wurde in einem vom Westbengalen-Regierung eingereichten Berufungsurteil verabschiedet, in dem festgestellt wurde, dass das Oberste Gericht von Kolkata fälschlicherweise ein CBI-Untersuchung angeordnet hatte, obwohl die Staatspolizei fähig war, die Untersuchung durchzuführen.
Der Prozess im Vergewaltigungs- und Mordfall von R.G. Kar beginnt vor einem Gericht in Kolkata.
Am 6. November bestätigte ein Berufungsgericht des Obersten Gerichtshofs eine einstweilige Anordnung eines einzelnen Richters, die eine CBI-Untersuchung in die Vorwürfe der Frau anordnete.
Das Berufungsgericht sagte, dass das Urteil des Einzelrichters zur Durchführung einer unabhängigen Untersuchung nicht beanstandet werden konnte und keiner Einmischung bedurfte. Zunächst hatten zwei weibliche Petentinnen eine einstweilige Verfügung beantragt und körperliche Folter im Polizeigewahrsam geltend gemacht. Das Gericht nahm den Bericht eines Gefängnisarztes zur Kenntnis, der Anzeichen von Hämatomen (eine feste Schwellung von geronnenem Blut im Gewebe) an den Beinen einer von ihnen feststellte.
„Die Beschwerdeführer Rebeka Khatun Molla und Rama Das wurden am 7. September verhaftet und befanden sich in Gewahrsam der Falta-Polizeistation im Polizeidistrikt Diamond Harbour bis zu ihrem gerichtlich angeordneten Haftbefehl durch das Gericht von Diamond Harbour am nächsten Tag“, stellte das Oberste Gericht fest.
Das Berufungsgericht stellte weiterhin fest, dass der Bericht des medizinischen Beamten des Gefängnisses von Diamond Harbour Hämatome an beiden Beinen von Das feststellte, der untersuchende Arzt des Medical College and Hospitals von Diamond Harbour jedoch keine äußere Verletzung feststellte.
Unter Berücksichtigung der nachfolgenden medizinischen Berichte der Antragstellerin sagte das Berufungsgericht, dass es prima facie davon ausging, dass das Trauma am 7. September im Polizeigewahrsam auf sie zurückzuführen war.
Es stellte fest, dass die Diskrepanzen schwerwiegend waren und eine unabhängige Agentur mit der Untersuchung beauftragt werden müsste.
Veröffentlicht – 25. November 2024 15:10 Uhr IST

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