Carlsberg sichert sich behördliche Zustimmung für den Kauf von Britvic durch Investing.com.

KOPENHAGEN – Carlsberg (CSE:) A/S hat durch seine Tochtergesellschaft Carlsberg UK Holdings Limited die behördlichen Genehmigungen der Europäischen Kommission und der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs (CMA) für die Übernahme von Britvic (LON:) PLC erhalten. Diese Entwicklung erfüllt die regulatorischen Bedingungen für die geplante Übernahme.

Die Transaktion, die erstmals am 8. Juli 2024 angekündigt wurde, soll über ein gerichtlich genehmigtes Umtauschangebot abgeschlossen werden. Nach der Veröffentlichung des Scheme-Dokuments am 22. Juli 2024 genehmigten die Aktionäre von Britvic die Übernahme am 27. August 2024.

Nachdem die regulatorischen Hürden nun beseitigt sind, wartet die Übernahme auf die endgültige Gerichtsgenehmigung bei einer Anhörung, die für den 15. Januar 2025 angesetzt ist. Wenn die verbleibenden Bedingungen erfüllt oder aufgehoben werden, wird der Wirksamkeitstermin des Umtauschangebots voraussichtlich der 16. Januar 2025 sein.

Der Zeitplan für die nächsten Schritte der Übernahme umfasst die Aussetzung der Britvic-Aktien um 7:30 Uhr am 17. Januar 2025 und die Streichung ihrer Notierung um 7:30 Uhr am 20. Januar 2025. Darüber hinaus wird nach dem 16. Januar 2025 und bis spätestens zum 30. Januar 2025 eine Sonderdividende an die Britvic-Aktionäre gezahlt, während die Barabfindung im Rahmen des Umtauschangebots bis zum gleichen Datum verschickt wird.

Diese Übernahme ist Teil der strategischen Expansion von Carlsberg, wobei Britvic eine bedeutende Rolle in der Getränkeindustrie spielt. Die Finalisierung des Deals unterliegt der Genehmigung des Gerichts und der Erfüllung weiterer allgemeiner Bedingungen. Das späteste Datum, an dem das Umtauschangebot wirksam werden kann, ist der 15. Juli 2025, wobei dies bei Bedarf verlängert werden kann.

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf einer Pressemitteilung.

LESEN  Die Realität von Europas Ängsten vor Trump hängt mehr von uns ab als von ihm.

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt und von einem Redakteur überarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren AGB.

Schreibe einen Kommentar