Syrische Flüchtlinge, die in Deutschland leben, sollten das Recht haben, ihr Heimatland zu besuchen, bevor sie entscheiden, ob sie zurückkehren möchten, sagte die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock am Freitag.
Bei einem Empfang für die Grüne Fraktion in der norddeutschen Stadt Hamburg sagte Baerbock, dass Syrer selbst sehen sollten, ob es für sie möglich ist, dauerhaft in ihr Heimatland zurückzukehren.
Deutschland hat seit dem Sturz des Regimes des langjährigen syrischen Führers Bashar al-Assad im Dezember eine hitzige Debatte über den Status der syrischen Bewohner erlebt.
Baerbock sagte, sie hoffe, dass „selbst in einem Wahljahr wir die Möglichkeit finden, sehr pragmatisch zu sein“ und eine Ausnahmegenehmigung für Reisen von Syrern zu gewähren, „die es jetzt möchten.“
„Wenn das Ziel ist, Syrien wieder aufzubauen, dann müssen wir natürlich sehen, wie die Situation dort ist“, sagte sie und fügte hinzu, dass niemand weiß, wie die Zukunft Syriens aussehen wird.
Baerbock bezog sich auf Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus, denen das Recht auf Aufenthalt in Deutschland nicht aufgrund individueller Verfolgung, sondern aufgrund des Bürgerkriegs in ihrer Heimat gewährt wurde.
Gemäß dem Asylrecht wird angenommen, dass die Bedingungen für den Schutz nicht mehr gelten und sie diesen Status verlieren könnten, wenn Menschen in ihre Herkunftsländer reisen.
Die einzigen Ausnahmen hiervon sind, wenn die Reise als „moralisch zwingend“ angesehen wird, zum Beispiel bei der Teilnahme an der Beerdigung eines Verwandten.
Baerbock besuchte letzte Woche zusammen mit dem französischen Außenminister Jean-Noël Barrot im Auftrag der Europäischen Union die syrische Hauptstadt Damaskus.
Sie trafen Syriens neuen de facto Führer Ahmed al-Sharaa, der die islamistische Rebellengruppe Hayat Tahrir al-Sham leitet, die die Überraschungsrebellenoffensive anführte, die zum Sturz Assads führte.
Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock spricht beim Neujahrsempfang der Hamburger Grünen im Rathaus. Axel Heimken/dpa