Katy Perry gewinnt Markenrechtsstreit gegen australische Designerin Katie Perry.

Sängerin Katy Perry hat im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem Loungewear-Designer, der einen ähnlichen Namen markenrechtlich geschützt hatte, Berufung eingelegt und gewonnen.

Am Freitag entschieden drei Berufungsrichter des Bundesgerichts Australiens zugunsten der Sängerin von „I Kissed a Girl“ und urteilten, dass die Marke einer Konkurrentin namens „Katie Perry“ aufgehoben werden sollte.

Der Ursprung des Streits geht zurück auf das Jahr 2007, als die in Sydney ansässige Luxus-Loungewear-Designerin Katie Taylor – geborene Katie Jane Perry – ihr Geschäft unter ihrem Geburtsnamen startete.

Der Markenname Katie Perry wurde daraufhin als Logo auf Jogger-Hosen und T-Shirts verwendet, und Taylor reichte 2008 eine Markenanmeldung für den Namen ein.

Im selben Jahr begann das Team hinter der Sängerin Katy Perry – bürgerlicher Name Katy Hudson – mit der Planung einer Welttournee, die 2009 beginnen sollte.

Merchandising-Pläne für die Tour wurden erstellt, die auch Artikel mit dem Namen Perry vorsahen.

Nach Gerichtsdokumenten, die Fortune vorliegen, wurden die Manager der Sängerin auf die konkurrierende Markenanmeldung aufmerksam und befürchteten, dass sie in einem Versuch eingereicht worden war, finanzielle Vorteile aus dem Popstar zu erlangen.

Im April 2023 verklagte Taylor erfolgreich Hudson wegen der Verwendung ihres Namens auf der Merchandise-Artikel, und ein Richter fügte hinzu: „Dies ist eine Geschichte von zwei Frauen, zwei Teenagerträumen und einem Namen.“

Diese Woche wurde dieses Urteil jedoch aufgehoben, und die drei Richter kommentierten: „Dieser Fall ist insofern bedauerlich, als dass zwei unternehmerische Frauen in verschiedenen Ländern jeweils ihren Namen als Marke angenommen haben, ohne voneinander zu wissen.

„Beide Frauen haben Blut, Schweiß und Tränen investiert, um ihre Unternehmen aufzubauen. Die eine wurde eine international bekannte Entertainerin in der Musikindustrie, die andere eine kleine australische Modedesignerin.“

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Dennoch entschied das Trio zugunsten der Sängerin von „E.T.“ und fügte hinzu: „Die Marke von Frau Taylor wurde nicht ordnungsgemäß registriert und das Register sollte durch die Aufhebung ihrer Registrierung korrigiert werden.“

‘Katy’ gegen ‘Katie’

In ihrer Entscheidung erklärten die Richter: „Unserer Ansicht nach hebt der Unterschied in der Schreibweise von ‘Katy’ gegenüber ‘Katie’ die akustisch identischen Wortmarken nicht über eine irreführende Ähnlichkeit hinaus.

„Unserer Ansicht nach ist auch der Unterschied in der Schreibweise nicht ‘auffällig’. Es gab auch keine Beweise dafür, dass ‘Katy’ eine ‘ungewöhnliche’ Schreibweise des Namens ist.“

Das Urteil erging, während Hudson sich auf ihre Welttournee „Lifetimes“ im nächsten Jahr vorbereitet, die mehr als 10 Termine in Australien umfasst.

Nach der Entscheidung sagte Taylor der Sydney Morning Herald: „Ich bin am Boden zerstört über das Ergebnis des Falles. Ich habe meinen Fall in erster Instanz gewonnen, und dass er in der Berufung aufgehoben wurde, ist herzzerreißend.

„Dieser Fall zeigt, dass eine Marke nicht das Papier wert ist, auf dem sie gedruckt ist. Mein Modelabel war seit ich 11 Jahre alt war ein Traum von mir, und jetzt wurde mir dieser Traum, für den ich seit 2006 so hart gearbeitet habe, genommen.

„Ich werde mir Zeit nehmen, um die Entscheidung von heute zu verdauen und mit meinem juristischen Team und meinem Kreis von Unterstützern meine nächsten Schritte zu planen.“

Taylor hat nicht unmittelbar auf die Anfrage von Fortune außerhalb der regulären Geschäftszeiten reagiert.

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