
Ab heute (30.03) sind in Spanien alle nicht wesentlichen Aktivitäten einzustellen, darunter Fallen beispielsweise Baustellen, auf denen bislang weitergearbeitet werden durfte. Das heisst, dass nur unbedingt notwendigen Tätigkeiten erlaubt sind. Auf diese Weise versucht man, das Infektionsrisiko weiter zu verringern und eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden. Die Maßnahme wurde am Samstag auf einer außerordentlichen Ministerratssitzung genehmigt. Nach dem Beschluss sollen die betroffenen Arbeitnehmer bei Weiterzahlung des Gehalts in den Urlaub gehen, die angefallene Arbeitszeit soll bei einer Aufhebung der Ausgangssperre nachgearbeitet werden. Diese Verschärfung soll zunächst bis 09. April gelten. Erlaubte Tätigkeiten sind der medizinische und Gesundheitsbereich sowie Apotheken und der Medikamenten-Verkauf, Lebensmittelproduktion und der Verkauf von Lebensmitteln, Getränken und Waren des täglichen Bedarfs, der Warentransport, die Personenbeförderung, Gas- und Wasserversorgung sowie in der Stromerzeugung und -verteilung, der Verkauf von Hygieneartikeln, Optiker sowie Geschäfte mit orthopädischen Artikeln, Schreibwarenläden und der Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Tabakläden, Reinigungen und Waschsalons, der Tierfutterverkauf und der Bereich der Rohölverarbeitung, Kraftstoffe und Tankstellen, Verkauf von technischer Ausrüstung, Häfen und Flughäfen, Presse und Medien sowie staatliche Einsatz- und Sicherheitskräfte.