Top drei regulatorische Herausforderungen für Händler im Jahr 2025

In dieser Ausgabe der MILS Rechtssprechung nimmt Professor Henry Blair drei große Themen unter die Lupe, die Händler im kommenden Jahr im Blick haben sollten.

Q: Was gibt es Neues bei Johnson und dem Problem der Dispositionsprovisionen?

A: Erst vor Kurzem sorgte das Urteil des Berufungsgerichts in Johnson v FirstRand Bank Ltd, Wrench v FirstRand Bank Ltd und Hopcraft v Close Brothers Ltd. [2024] EWCA Civ 1282 für Aufsehen in Autohäusern und Finanzunternehmen gleichermaßen. Das Berufungsgericht entschied, dass Autohäuser, die Finanzierungen für Kunden arrangieren, eine Treuepflicht haben. Das Urteil, obwohl auf die Finanzierung fokussiert, könnte potenziell andere Aspekte eines Verkaufsgeschäfts betreffen.

Die entscheidende Frage, die alle gestellt haben, ist, ob der Oberste Gerichtshof sich bereit erklären würde, den Fall anzuhören – und im Dezember haben wir unsere Antwort bekommen.

Zu einer frühen Weihnachtsüberraschung am 11. Dezember 2024 bestätigte der Oberste Gerichtshof, dass er die Berufung prüfen wird. Er setzte das Hilary Term 2025 als Gesamtzeitrahmen fest und terminierte dann die Anhörung vom 01. bis 03. April 2025. Die zu verhandelnden Fälle sind Johnson, Wrench und Hopcroft, was bedeutet, dass alle drei im Fokus des Obersten Gerichtshofs stehen werden.

Wer tiefer in die Verfahrensdetails eintauchen möchte – wie zum Beispiel das Richtergremium, das für die Anhörung gelistet ist – kann den offiziellen Eintrag des Gerichts unter https://www.supremecourt.uk/cases/uksc-2024-0158 einsehen.

Q: Muss ich mir Gedanken über die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit („GPSR“) machen?

A: Kurz gesagt, vielleicht.

Wenn Sie Autos, Teile oder Zubehör an Kunden in der EU oder in Nordirland liefern – selbst in geringem Umfang – wird die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) bald eine große Rolle spielen. Die GPSR trat am 13. Dezember 2024 in Kraft und ersetzt ältere Sicherheitsgesetze. Sie legt Verpflichtungen für Verkäufer von Verbraucherprodukten fest. Entscheidend ist, dass sie neue, gebrauchte, reparierte und wiederaufbereitete Waren abdeckt, die von Verbrauchern genutzt werden könnten.

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Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Anforderung, eine „Verantwortliche Person“ in der EU oder in Nordirland zu haben, wenn Ihr Unternehmen außerhalb dieser Gebiete ansässig ist, aber dorthin verkauft. Wenn Sie also ein in Großbritannien ansässiges Autohaus sind, das sich beispielsweise auf überholte Motoren oder gebrauchte Teile spezialisiert hat und sie über die Irische See versendet, müssen Sie einen Bevollmächtigten Vertreter ernennen, der sich physisch in der EU oder in Nordirland befindet. Dieser Vertreter ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Ihre Produkte mit der GPSR übereinstimmen, einschließlich Kennzeichnung, Aufzeichnungsführung und Zusammenarbeit mit den lokalen Regulierungsbehörden.

Wenn Sie jedoch nur an Verbraucher in England, Schottland oder Wales verkaufen (und nichts nach Nordirland senden), benötigen Sie keinen in der EU ansässigen Bevollmächtigten Vertreter. Sie müssen sich einfach an Ihre üblichen britischen Compliance-Verpflichtungen halten, einschließlich des bereits bestehenden britischen Produkt­sicherheitsrahmens. Wenn Sie jedoch eine Website oder einen Online-Shop haben, der auch an Kunden in der EU oder in Nordirland wirbt, seien Sie vorsichtig: Die bloße Möglichkeit, dass Ihre Produkte von jemandem in der EU oder in Nordirland gekauft werden, könnte GPSR-Verpflichtungen auslösen.

Q: Sollte ich mir Sorgen über die neuen Regeln der DMCCA zu „Drip Pricing“ machen?

A: Preispraktiken bleiben ein heißes Thema im Verbraucherrecht, und das Digital Markets, Competition and Consumers Act („DMCCA“) wird 2025 in Bezug auf Preisgestaltung einige spürbare Auswirkungen haben. Die CMA hat ihre Aufmerksamkeit auf „Drip Pricing“ gerichtet, eine Praxis, bei der Unternehmen einen Grundpreis bewerben, aber dann obligatorische Gebühren während des Geschäfts hinzufügen, was zu einem höheren Gesamtpreis führt als ursprünglich angegeben.

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Die Automobilbranche – Autohäuser, Werkstätten und Finanzinstitute – sind nicht immun. Wenn beispielsweise ein Autohaus ein verlockendes Finanzpaket online bewirbt, aber dann leise nicht optionale Verwaltungskosten oder Bearbeitungsgebühren am Ende der Transaktion hinzufügt, könnte es potenziell direkt in das Visier der CMA geraten. Der Schwerpunkt liegt auf Klarheit von Anfang an. Der Verbraucher sollte von Anfang an wissen, was er insgesamt zahlen wird, ohne Last-Minute-Überraschungen.

Zusätzlich hat die CMA andere Preispraktiken markiert, die sie für riskant oder unfair hält, einschließlich sogenannter „Referenzpreise“ (z.B. „War £X, Jetzt £Y“) und bestimmter Formen der dynamischen Preisgestaltung, die den Preis in Echtzeit basierend auf Marktkonditionen oder Nachfrage anpassen.

Bisher bestand die Herangehensweise der Regulierungsbehörden darin, eine bestimmte Branche zu untersuchen, bestimmte Unternehmen zu benennen und dann auf Zusagen oder gerichtliche Maßnahmen zu drängen. Aber die neuen Durchsetzungsbefugnisse des DMCC-Gesetzes, die im Frühjahr in Kraft treten, sind ein Spielwechsler.

Sie bedeuten, dass der alte „warnen und beobachten“ Ansatz durch schnellere, kostspieligere Konsequenzen ersetzt werden könnte.

Was sollte die Automobilindustrie jetzt tun? Der beste Schritt ist, Preisstrukturen und Marketingmaterialien genau zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die „Haupt-“ Beträge mit dem übereinstimmen, was Verbraucher letztendlich zahlen, und dass jede rabattierte oder „war/jetzt“ Preisgestaltung wirklich einen ehrlichen Rabatt widerspiegelt. Unternehmen sollten auch sorgfältige Aufzeichnungen darüber führen, wie lange ein Produkt oder eine Dienstleistung zum alten Preis angeboten wurde und wie viele Kunden diesen Preis bezahlt haben.

In einer rechtlichen Landschaft, in der Überraschungsgebühren im Visier sind und die Durchsetzung zunimmt, ist Transparenz das Beste für ein Autohaus oder eine Werkstatt.

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