
Diese Situation ist tatsächlich häufiger als man denkt. Einmal natürlich dann, wenn man als Eigentümer oder Lebenspartner mit verwirklichtem Mallorcatraum keine Kinder hat. Aber nicht selten gibt es auch die Konstellation, dass bei der Wahlheimat Mallorca in zweiter oder dritter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft der Kontakt zur oft geografisch, mitunter weltweit entfernt wohnenden Verwandschaft nicht mehr besteht. Früher oder später kommen dann Gedanken auf, die die Zukunft der Immobilie betreffen. Hierzu befragten wir Anwalt Günter Menth.
El Aviso: Was tun mit unserer Mallorcafinca ?
Günter Menth: Zum einen könnte man die Finca verkaufen und sich stattdessen ein Appartment zulegen oder einen Tausch planen. Das ist auf alle Fälle bequemer im Alter. Ein anderer Gedanke: Wie lässt sich das monatliche Einkommen mit dem Wert der Finca erhöhen und diese gleichzeitig weiternutzen? Man könnte auch dauerhaft wichtige Ziele unterstützen oder alles einer Organisation vererben. Oder man gründet eine Firma, die die Mallorcafinca weiternutzen kann.
EA: Welche Rechtskonstruktionen bieten sich hierzu an ?
GM: Beim Umtausch in ein Appartment gibt es in Spanien – obgleich dies wünschenswert wäre – keinen steuerneutralen „Umtauschvertrag“. Vielmehr wäre dies rein rechtlich ein doppelter Verkaufs- und Kaufsvorgang. Ist man bereits über 65 Jahre alt und hat seit mehr als drei Jahren den Steuerwohnsitz in dieser Finca, ist allerdings ein steuerfreier Verkauf (also keine Verkaufsgewinnsteuer) möglich. Das Apartment kann dann wahlweise käuflich erworben oder angemietet werden.
EA: Welche andere Variante gibt es neben dem „Umtausch“ in ein Appartment?
GM: In Betracht kommt hier die sogenannte „umgekehrte Hypothek“. Praktisch verkauft man dann seine Finca gegen Ratenzahlung und Beibehaltung des lebenslänglichen eigenen Wohnrechtes. Zur Verfolgung langfristiger Ziele kann man testamentarisch dem Erben Auflagen auferlegen, deren Umsetzung ein Testamentsvollstrecker absichert. Die Mallorcafinca ist und bleibt also eine Perspektive, es kommt darauf an, was man daraus macht.
Günter Menth Fachkanzlei für Immobilien- und Erbrecht in Spanien,
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