
Die Verkehrsregeln auf Mallorca unterscheiden sich weniger von den deutschen Regeln, als so manch einer befürchtet, die Bußgelder allerdings gehören zu den höchsten in Europa, und auf die Einhaltung der Regeln wird großes Augenmerk gelegt. El Aviso informiert über die wichtigsten Unterschiede zwischen deutschen und spanischen Regeln.
Parken
Beim Besuch der Inselhauptstadt empfiehlt es sich eines der 20 Parkhäuser aufzusuchen, da die Parksituation in Palma überaus angespannt ist. Sehr beliebt sind die Parkhäuser Parc de la Mar unter der Kathedrale oder an der Plaça d’Espanya – allerdings sind diese auch schnell belegt. Tipp: Eher die ein wenig abseits gelegenen aufsuchen. Wer nicht im Parkhaus parken möchte, sollte bei der Parkplatzsuche auf Mallorca unbedingt nach den farbigen Markierungen auf dem Boden Ausschau halten. Die Farben haben unterschiedliche Bedeutungen:
• Weiß: Parken ist erlaubt und kostenlos
• Blau: Parken ist erlaubt, aber gebührenpflichtig und zeitlich limitiert (Zone ORA)
• Gelb: Parken verboten
Eine Besonderheit gibt es in Orten mit vielen schmaleren beziehungsweise Einbahnstraßen, wie z.B. Cala Ratjada: Dort sieht man Schilder, die darauf hinweisen, dass es vom Monat oder Wochentag abhängig ist, auf welcher Straßenseite geparkt werden darf. Bitte unbedingt beachten und bei längerem Aufenthalt das Umstellen des Fahrzeugs nicht vergessen. Sollte doch einmal der unerfreuliche Fall eines Knöllchens eintreten: Dann sollten Sie es möglichst direkt bei der Bank oder online bezahlen, denn Schnelligkeit wird mit einem Rabatt von 50 Prozent belohnt!
Siehe Tipp am Ende des Artikels. Als Tourist sollten Sie keinesfalls darauf hoffen, dass das Knöllchen nach der Rückkehr in Deutschland nicht bezahlt werden muss. Seit 2010 werden spanische Bußgelder auch im Heimatland des Urlaubers vollstreckt.
Sollten zusätzlich spanische Punkte verhängt worden sein, werden diese in Deutschland nicht angerechnet. In Spanien gibt es, anders als in Deutschland, ein Kontingent von 12 Punkten. Bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln werden die entsprechenden Punkte dort abgezogen. In Spanien führen die Punkte aber ebenso wie in Deutschland zu Führerscheinentzug und Tests.
TIPP: Sollte der Parkschein bei Ihrem Eintreffen noch nicht länger als 1 Stunde abgelaufen sein, können Sie am Parkautomaten eine sogenannte Annullierungsgebühr bezahlen, die deutlich geringer als die Strafe ausfällt.

Höchstgeschwindigkeit
• In Ortschaften: 50 km/h • Außerorts: 90 km/h
• Mehrspurige Schnellstraße: 100 km/h
• Autobahnen: 120 km/h
Es gibt jedoch Ausnahmen, daher gilt jeweils die auf Schildern vor Ort angezeigte Höchstgeschwindigkeit, die auch deutlich darunter liegen kann.
Kreisverkehr
Grundsätzlich gelten in spanischen Kreisverkehren dieselben Regeln wie in Deutschland:
• Wer sich im Kreisverkehr befindet hat Vorfahrt
• Bei der Einfahrt NICHT blinken
• Bei der Ausfahrt blinken Ungewohntes Terrain befahren deutsche Autofahrer in den zweispurigen Kreisverkehren. Wenn Sie an der nächsten Ausfahrt den Kreisel verlassen möchten, empfiehlt es sich auf der äußeren Spur einzufahren, zu bleiben und dann blinkend die Ausfahrt zu nehmen. Sie können auch auf dieser Spur bleiben, falls Ihnen das Ausfahren von der inneren Spur aus zu ungewohnt oder gefährlich erscheint. Das ist allerdings nicht wirklich korrekt, denn dies birgt die Gefahr, dass die Einfahrenden an der nächsten Zufahrt damit rechnen, dass Sie den Kreisverkehr dort verlassen werden. Diese fahren dann eventuell in den Kreisel ein, auch wenn Sie keinen Blinker gesetzt haben. Oder andere Ausfahrende gehen davon aus, dass Sie nicht weiter den Kreisel befahren, denn normalerweise befährt man die innere Spur, wenn man erst die zweite oder dritte Ausfahrt nehmen möchte. Die Folge: CrashAlarm.

Rechts vor Links
Da es auf Mallorca das deutsche Schild „Vorfahrts- straße“ nicht gibt, ist es oft schwierig zu erkennen, wer Vorfahrt hat. Sollten Sie also an eine von rechts kreuzende Straße kommen und unsicher sein, ob dort „rechts vor links“ gilt, empfiehlt es sich, langsam darauf zuzufahren und in die Straße reinzuschauen. Sollten Sie dort die Rückseite eines Stopp- oder Vorfahrt Achten-Schildes sehen, haben Sie Vorfahrt. Ist kein Schild zu sehen, gilt „rechts vor links“.

Mietwagen
Da in den letzten Jahren einige Mietwagenfirmen ihre nicht vermieteten Fahrzeuge öffentlich geparkt haben, gibt es seit 2018 eine neue Regelung: wer seinen Mietwagen irgendwo parkt, muss den Vertrag gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren. Möchten Sie Ihre Daten nicht gerne öffentlich präsentieren, falten Sie den Vertrag einfach so, dass nur die Nummer des Mietvertrags, die Mietdauer, das Kennzeichen des Autos und die vollständige Firmenanschrift zu sehen sind.
Bußgelder
- Mobil telefonieren: …………………………………………………………………500 € (6 Punkte)
- Fahren in verbotene Richtung: …………………………………………… 180 € (3 Punkte)
- Fahren mit Flip-Flops: ………………………………………………………………..80 €
- Fahren ohne Schuhe: …………………………………………………………………80 €
- Fahren mit nacktem Oberkörper: ……………………………………………..80 €
- (Wasser) trinken als Fahrer: …………………………………………………..100 €
- Arm/Ellbogen/Hand aus offenem Fenster: ………………………………. 80 €
- Fahren mit bedeckten Ohren (Mütze): ……………………………………..80 €
- Beifahrer mit Füßen auf dem Armaturenbrett:………………………….100 €
- Unbefestigte Gegenstände auf der Heckablage: …….…………………… 200 €
- Zigarettenkippe aus dem Fenster werfen: …………………………………..200 € (4 Punkte)
- Führerschein nicht dabei: ……………………………………………………………10 €
- Fahren ohne Gurt: …………………………………………………………………200 € (3 Punkte)
- Überschreitung der 0,5 Promille Grenze: ……………………………………….500 € (6 Punkte)
- Keine Warnweste (pro Insasse) dabei: ………………………………………90 €
Tipp: Wer seinen
Strafzettel, egal für welches Verkehrsdelikt, innerhalb von 20 Tagen
bezahlt, reduziert damit seine Strafe um 50 Prozent. Der Betrag muss bei
der auf dem Zettel angegebenen Bank eingezahlt werden – oder online
überhttps://pagaments.palmademallorca.es/
Buen paseo! Bon passeig! Gute Fahrt!
Beate Huppertz