Strände ab Montag zugänglich

Ab nächsten Montag (25.05.) beginnt die ersehnte Phase 2 der Corona-Lockerungsmaßnahmen, in der es erlaubt ist, an den Strand zu gehen, zu Baden und dort auch die Sonne zu genießen, dies solange der vorgegebene Sicherheitsabstand eingehalten wird. Auch die Freizeitbäder werden wiedereröffnet. Der Zutritt erfolgt allerdings nur in einer festgelegten Zeitspanne. Die Schwimmbäder werden vor der Öffnung gründlich desinfiziert, die Duschen dürfen nicht genutzt werden.

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