
Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat nun eine Klage der Hoteliers gegen die 2016 auf Mallorca erhobene Touristensteuer abgewiesen. Mit dem Urteil wurde am Mittwoch die Rechtmäßigkeit der Kurtaxe bestätigt. Die Hoteliersvereinigung von Mallorca, Ibiza und Formentera hatte 2016 gegen die Abgabe geklagt, weil sie Wettbewerbsnachteile und Buchungseinbrüche fürchtete und die Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt sah. Damit sei die Touristensteuer nicht mit europäischem Recht vereinbar. Das Gericht urteilte nun zugunsten der Abgabe. Es werden keine geltenden EU-Normen oder nationales Recht verletzt, auch sei die Regelung nicht diskriminierend. Alleine 2018 wurden durch die Touristensteuer 123 Millionen Euro eingenommen, die größtenteils in Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekte investiert werden. Pro Gast und Nacht fallen, abhängig von der Unterbringung, zwischen einem und vier Euro an. Will die Hoteliersvereinigung weiter gegen die sogenannte „Ecotasa“ vorgehen, bleibt ihr nun nur noch der Gang vor den Obersten Spanischen Gerichtshof in Madrid.