
Nicht nur zu Zeiten eines Coronavirus sind Vollmachten und Ratifizierungen heute im internationalen Rechtsverkehr wichtige, die Abwicklungen vereinfachende Gestaltungsmittel.
Im Arbeitsbereich unserer Rechtsanwaltskanzlei gilt nicht namentlich für
• Immobilienankäufe
• Immobilienverkäufe
• Erbschaftsannahmen
• sowie sämtliche Vorgänge, welche per Gesetz oder jedenfalls rechtspraktisch in Spanien notariell vorgenommen werden.
Der spanische Grundsatz der notwendigen notariellen Form von Vollmachten hat in Spanien dazu geführt, dass seit Anfang 2020 auch Vollmachten lediglich zur Beantragung einer spanischen Ausländersteuernummer, NIE, einer notariellen Vollmacht bedürfen. Keiner notariellen Vollmacht als Vertreter bedarf es für die Teilnahme an einer Eigentümerver-sammlung oder zum Führen des Verfahrens einer Titelanerkennung in Spanien.
Das spanische Konsulat
Mitunter ist die Vollmachtserstellung über spanische Konsulate möglich. Dies gilt namentlich, wenn diese über Mitarbeiter mit Notarfunktion verfügen und nach internen Vorgaben das interessierte Publikum nicht wegen Qualifizierung als private Angelegenheit oder schlicht zur eigenen Entlastung auf den Notariatsweg verwiesen wird. Praktisch bedeutet dies: Man kann beim nächsten spa-nischen Konsulat ja mal anfragen.
Netzwerk von Notaren außerhalb Spaniens
Spanische Sprachkennntnisse und eine Basi-serfahrung im Umgang mit dem spanischen Rechtsverkehr qualifizieren den ausländi-schen Notar zur Kooperation bei der Erstellung spanischer Vollmachten oder der Ratifizierung spanischer notarieller Urkunden. Notarkammern verfügen meist über Listen mit Sprachkenntnissen ihrer Mitglieder. Wer von diesen Notaren dann in der Praxis zielgerichtet kooperiert zeigt die Erfahrung.
Der Vertreter vor Ort
Das ist in der Regel ein auf die entsprechenden Rechtsgebiete spezialisierter Rechtsanwalt. Dessen Tätigkeit beschränkt sich dann allerdings nicht auf die pure Anwesenheit und das Unterschriftenleisten. Vielmehr wird der gesamte Regelungsprozess anwaltlich konzipiert und in seiner Umsetzung in Spanien abgesichert.
Vorab-Vollmacht oder nachträglich ratifizieren?
Das ist eine im konkreten Einzelfall zu entscheidende Frage. Soll der Bevollmächtigte häufiger tätig werden spricht dies für eine Vollmachtserstellung. Die Ratifizierung oder nachträgliche Gültigmachung einer bereits vorerstellten notariellen Urkunde erlaubt es hingegen selbst über den genauen Urkundeninhalt die Kontrolle zu behalten und ist oft auch schlicht die einfacher zu handhabende schnellere Variante.

Oft keine Alternative
Nicht nur in Zeiten des Coronavirus gibt es oft keine Alternative zur Vollmacht oder Ratifizierung. Intensive berufliche Beanspruchung, fortgeschrittenes Alter, zeitweise Krankheitssituationen, kleinere betreuungsbedürftige Kinder oder der Aufenthalt im weit entfernten Ausland – es gibt viele Lebenssituationen, in welchen spanische notarielle Vollmachten äußerst hilfreich sein können, weshalb diese vorsorglich unter Ehegatten und im Eltern-Kind-Verhältnis wechselseitg erstellt werden sollten.
Günter MenthFachkanzlei für Immobilien- und Erbrecht in Spanien
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