ROM (AP) – Der Verfassungsgerichtshof Italiens hat am Freitag entschieden, dass unverheiratete Personen ausländische Minderjährige adoptieren können, was ein 40-jähriges Verbot aufhebt und einen Präzedenzfall schafft, der den Weg für die Adoption von italienischen Singles im Inland ebnen könnte.
Das Gerichtsurteil vom Freitag erklärte die Ausschließung von Singles von internationalen Adoptionen nach einem italienischen Gesetz von 1983, das nur verheirateten Paaren erlaubte, internationale Adoptionen zu verfolgen, für verfassungswidrig.
Laut Italiens höchstem Gericht gefährdete die Ausschließung einzelner Personen „die Wirksamkeit des Rechts des Kindes, in einer stabilen und harmonischen familiären Umgebung aufzuwachsen“.
Die Gerichtsentscheidung spiegelt auch die Bedenken unter Adoptionsschützern über einen rückläufigen Trend bei den internationalen Adoptionen in Italien in den letzten Jahren wider, aufgrund zunehmender Schwierigkeiten für Paare, Adoptionen im Ausland abzuschließen und der hohen Kosten im Zusammenhang mit dem langwierigen Prozess.