Martin Lewis: Wichtige Regeln für Energiepreise „Bitte teilen“

Der Gründer des Money Saving Expert trat vor dem Energy Security and Net Zero Committee im House of Commons auf, um sich für das zentrale Thema der Nachzahlungen einzusetzen. Auch bekannt als „Nachzahlung“, stellen Energieunternehmen ihren Kunden in der Regel Rechnungen für Energie aus, die zuvor nicht berücksichtigt wurde, meist aufgrund von Lücken in den Zählerständen.

Aber, erklärte er, dies kann nur bis zu maximal 12 Monate rückwirkend erfolgen – alles davor sollte abgeschrieben werden, solange die Kunden nicht zuvor benachrichtigt wurden.

Der Gründer des Money Saving Expert teilt oft seine Ratschläge zu X und in einem Beitrag sagte er den Zahlungspflichtigen: „Energieunternehmen DÜRFEN Ihnen keine Rechnungen für Energie ausstellen, die vor mehr als 12 Monaten verbraucht wurde. Doch viele tun es. Meine Beweise vor dem Energieausschuss des Unterhauses dazu, einschließlich wie die Regeln geändert werden sollten.

„Bitte teilen Sie dies, damit die Menschen ihre Rechte kennen.“

Regeln für Nachzahlungen bei Energierechnungen

Wenn Ihr Gas- oder Stromanbieter glaubt, dass Sie nicht korrekt für die Energie abgerechnet wurden, die Sie verbraucht haben, können sie Ihnen eine Nachzahlung schicken.

Diese Rechnungen werden manchmal als ‚Nachholrechnungen‘ bezeichnet und sollen einen Zeitraum abdecken, in dem Sie Energie verbraucht haben, aber nicht dafür berechnet wurden.

Wenn Sie eine solche Rechnung von Ihrem Anbieter erhalten, überprüfen Sie, ob Sie durch die Nachzahlungsregeln der Ofgem geschützt sind, bevor Sie entscheiden, was als Nächstes zu tun ist.

Energieunternehmen DÜRFEN nicht mehr als 1 Jahr rückwirkend abrechnen

D.h. wenn Sie eine Rechnung für Energie aus vergangenen Jahren zum ersten Mal erhalten (sofern Sie ihnen nicht im Weg standen, die Informationen zu erhalten), ist dies in der Regel falsch. Sie müssen sie nicht bezahlen. Erheben Sie eine formelle Beschwerde und gehen Sie bei Bedarf zur Energie… pic.twitter.com/PNhKKsVyQ5

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— Martin Lewis (@MartinSLewis) 3. März 2025

Ofgem Nachzahlungsregeln

Sie dürfen nicht für Energie belastet werden, die vor mehr als 12 Monaten verbraucht wurde, wenn:

Sie zuvor keine genaue Rechnung dafür erhalten haben, obwohl Sie darum gebeten haben

Sie vorher nicht über fällige Beträge informiert wurden, z.B. über eine Kontoauszug

Ihr Lastschrifteinzugsbetrag zu niedrig war, um fällige Beträge zu decken

Die Anbieter müssen diese Regeln in ihren Vertragsbedingungen klarstellen.

Die Regeln gelten nur für private Energieverbraucher und Kleinstunternehmen.



Was tun, wenn Sie eine Nachzahlung von Ihrem Energieanbieter erhalten

Kontaktieren Sie Ihren Anbieter und lassen Sie ihn wissen. Sie sollten jegliches irrtümlich eingezogene Geld erstatten, dies könnte die gesamte Rechnung oder einen Teil davon betreffen.

Die Kontaktinformationen Ihres Anbieters finden Sie auf seiner Website oder auf Ihren Energierechnungen.

Wenn Sie ihnen schreiben oder eine E-Mail senden möchten, können Sie das Beispielbrief der Verbraucherzentrale für Nachzahlungen verwenden.

Sie können sich beschweren, wenn Ihr Energieanbieter weiterhin Zahlungen für einen Zeitraum verlangt, der von den Nachzahlungsregeln der Ofgem abgedeckt ist.

Die Regeln gelten nicht, wenn Sie unangemessen gehandelt haben, indem Sie:

Ihren Anbieter daran gehindert haben, Sie korrekt abzurechnen, z.B. indem Sie den Zugang zu Ihrem Zähler blockieren

Aufforderungen zur Zahlung Ihres Anbieters ignorieren

Strom oder Gas stehlen

Bezahlung einer Nachzahlung

Sie sind dafür verantwortlich, für die Energie zu bezahlen, die Sie in einem Zeitraum verbraucht haben, der nicht von den Nachzahlungsregeln abgedeckt ist.

Wenn Sie besorgt sind, dass Sie nicht zahlen können, werfen Sie einen Blick auf die Hilfs- und Unterstützungsoptionen, die verfügbar sind, wenn Sie Ihre Energierechnungen nicht bezahlen können.

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Wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Energierechnungen korrekt sind

Der beste Weg, um eine Nachzahlung zu vermeiden, ist sicherzustellen, dass Sie regelmäßige, korrekte Rechnungen von Ihrem Anbieter erhalten.

Stellen Sie sicher, dass die Rechnungen, die Sie erhalten, den tatsächlich verbrauchten Energiebetrag widerspiegeln. Wenn Sie denken, dass etwas mit Ihrer Rechnung nicht stimmt, z.B. wenn Sie zu wenig berechnet wurden, kontaktieren Sie Ihren Anbieter sofort.

Informieren Sie auch Ihren Anbieter, wenn Sie keine Rechnung für die verbrauchte Energie erhalten.

Wenn Sie keinen intelligenten Zähler haben, geben Sie Ihrem Anbieter regelmäßig Zählerstände durch.