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Philadelphia, Pennsylvania–(Newsfile Corp. – 29. Dezember 2024) – Die Grabar Anwaltskanzlei untersucht, ob bestimmte leitende Angestellte und Direktoren von Expensify, Inc. (NASDAQ: NASDAQ:) ihre ihnen gegenüber dem Unternehmen geschuldeten fiduziarischen Pflichten verletzt haben.
Aktuelle Expensify-Aktionäre, die Aktien von Expensify-Aktien seit dem 11. November 2021 oder kurz nach ihrem Börsengang gehalten haben, können sich für Unternehmensreformen einsetzen, die Rückgabe von Geldern an die Unternehmenskasse beantragen und möglicherweise eine vom Gericht genehmigte Anreizprämie erhalten. Sie sind eingeladen, https://grabarlaw.com/the-latest/expensify-shareholder-investigation/ zu besuchen, sich an Joshua Grabar unter [email protected] zu wenden oder uns unter 267-507-6085 anzurufen.
Warum: Am 15. Oktober 2021 reichte Expensify eine Registrierungserklärung auf Formular S-1 bei der SEC im Zusammenhang mit dem Börsengang ein, die nach mehreren Änderungen von der SEC am 9. November 2021 für wirksam erklärt wurde. Am oder um den 11. November 2021 führte Expensify gemäß den Angebotsdokumenten ihren Börsengang durch, bei dem 9,73 Millionen Aktien zu einem Preis von 27,00 USD pro Aktie verkauft wurden.
Eine zugrunde liegende Wertpapierbetrugs-Klage behauptet, dass die im Zusammenhang mit dem Börsengang ausgegebenen Angebotsdokumente fahrlässig erstellt wurden und daher unwahre Angaben zu wesentlichen Tatsachen enthielten oder andere notwendige Angaben verschwiegen wurden, um die gemachten Aussagen nicht irreführend zu machen und nicht gemäß den Regeln und Vorschriften zu deren Erstellung vorbereitet wurden. Insbesondere wird in der Klage behauptet, dass die Angebotsdokumente falsche und/oder irreführende Aussagen gemacht haben und/oder es versäumt haben, offenzulegen, dass: (i) das Umsatzwachstum von Expensify stark an strukturelle und makroökonomische Gegenwinde gebunden war; (ii) das Unternehmen daher die Wirksamkeit seines Geschäftsmodells und die Wahrscheinlichkeit, dass es die in den Angebotsdokumenten angepriesenen langfristigen Wachstumsprognosen erreichen würde, überschätzte; (iii) folglich die finanzielle Lage und/oder die Geschäftsaussichten des Unternehmens nach dem Börsengang überbewertet wurden; und (iv) als Folge davon waren die Aussagen der Beklagten über das Geschäft, die Operationen und die Aussichten des Unternehmens zu allen relevanten Zeiten materiell falsch und irreführend und/oder hatten zu keiner Zeit eine angemessene Grundlage.
Was nun? Aktuelle Expensify-Aktionäre, die Aktien von Expensify-Aktien seit dem 11. November 2021 oder kurz nach ihrem Börsengang gehalten haben, sollten https://grabarlaw.com/the-latest/expensify-shareholder-investigation/ besuchen, sich an Joshua Grabar unter [email protected] wenden oder uns unter 267-507-6085 anrufen. Sie können Unternehmensreformen anstreben, die Rückgabe von Geldern an die Unternehmenskasse und eine gerichtlich genehmigte Anreizprämie beantragen, ohne dabei Kosten zu haben.
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#Expensify $EXFY
Um die Quellenversion dieser Pressemitteilung zu sehen, besuchen Sie bitte https://www.newsfilecorp.com/release/235439
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