ROSEN, eine renommierte Anwaltskanzlei, ermutigt Investoren von Zeta Global Holdings Corp., sich vor der wichtigen Frist in der Wertpapierklasse-Aktion rechtlich beraten zu lassen.

Die Rosen Law Firm erinnert Käufer von Wertpapieren der Zeta Global Holdings Corp. (NYSE: ZETA) daran, dass sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie während des Zeitraums vom 27. Februar 2024 bis zum 13. November 2024 Wertpapiere von Zeta erworben haben. Ein Lead-Plaintiff muss spätestens bis zum 21. Januar 2025 vor Gericht ziehen, um als Vertreter für andere Klassemitglieder zu fungieren.

Laut der Klage haben die Beklagten während des genannten Zeitraums falsche oder irreführende Aussagen gemacht oder versäumt offenzulegen, dass Zeta Zweiwegeverträge verwendet hat, um Finanzergebnisse künstlich aufzublähen, Rundreisegeschäfte zur künstlichen Aufblähung von Finanzergebnissen durchgeführt hat, raubtierhafte Einwilligungsfarmen zur Datensammlung genutzt hat, die fast den gesamten Wachstum von Zeta vorangetrieben haben, und dass die positiven Aussagen der Beklagten über das Geschäft, die Operationen und die Aussichten von Zeta wesentlich irreführend und/oder unbegründet waren.

Investoren werden ermutigt, qualifizierte Rechtsanwälte mit einer Erfolgsbilanz in Führungspositionen auszuwählen. Die Rosen Law Firm vertritt Investoren weltweit und konzentriert sich auf Wertpapierklagen und aktienrechtliche Streitigkeiten. Die Firma hat bereits das größte jemals gegen ein chinesisches Unternehmen erzielte Wertpapierklagesiedlung erreicht und wurde mehrfach von führenden Institutionen für ihre Erfolge anerkannt.

Um am Zeta-Klageverfahren teilzunehmen, besuchen Sie https://rosenlegal.com/submit-form/?case_id=31333 oder rufen Sie Phillip Kim, Esq. gebührenfrei unter 866-767-3653 an oder senden Sie eine E-Mail an [email protected] für weitere Informationen zur Klage.

Es wurde noch keine Klasse zertifiziert. Bis eine Klasse zertifiziert ist, sind Sie nicht durch Rechtsanwälte vertreten, es sei denn, Sie beauftragen einen. Sie können auch ein abwesendes Klassemitglied bleiben und vorerst nichts tun. Die Fähigkeit eines Investors, an einer möglichen zukünftigen Wiedererlangung teilzuhaben, hängt nicht davon ab, als Lead-Plaintiff zu fungieren.

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